Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen, auch wenn die Bestellung des Käufers anderslautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.

Beschreibung der Ware
Beigefügte Unterlagen, Katalogangaben oder sonstige Produktinformationen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und ohne Verbindlichkeit angegeben, Modell- und Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, abweichend von einer Bestellung geänderte oder angepaßte Produkte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit und die beabsichtigte Verwendung der Ware dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Auftragserteilung
Mündlich erteilte Angebote und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, oder wenn wir die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt haben. Besondere Wünsche oder Spezifikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen.

Lieferung
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Lieferstelle der Behr Labor-Technik GmbH verläßt. Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Uns bleibt das Recht zur Teillieferung und Teilfakturierung ausdrücklich vorbehalten. Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von uns nur auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers und für dessen Rechnung abgeschlossen.

Lieferfrist
Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie gesondert vereinbart worden sind. Für verbindlich zugesagte Lieferfristen gelten folgende Bedingungen: Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung. Kann durch Einwirkung höherer Gewalt die Lieferfrist nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertraggemäß erfüllt werden, so sind wir von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit, desweiteren sind Schadensersatzansprüche durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Ersatz für Schäden, die dem Auftraggeber wegen Verzögerung entstehen, die wir zu vertreten haben, kann der Auftraggeber nur insoweit fordern, als er unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten hinsichtlich der Verzögerung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Ersatz des Schadens auf den Warenwert beschränkt. Wird der Versand auf Wunsch / aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Gefahr des Käufers. Hierbei steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

Verpackung
Alle Preisangaben beziehen sich grundsätzlich auf unverpackte Ware. Weitere Verpackung wählen wir nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund von zusätzlicher Verpackung entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Rückgabe von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit uns möglich.

Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle relevanten Daten über den Käufer- unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes - für unsere eigenen Zwecke zu verarbeiten und zu speichern.

Beanstandungen, Gewährleistungen und Haftung
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Eingang der Ware, beim Lieferanten anzuzeigen. Unterläßt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware als vom Käufer akzeptiert. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis frei und in Original- oder fachgerechter Verpackung zurückgesandt werden. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet, wird die Ware - nach unserer Wahl - umgetauscht oder nachgebessert. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder uns verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Wandlungs- bzw. Minderungsrecht zu. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift. Gibt der Auftraggeber uns keine Gelegenheit uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung oder hat er die Ware verarbeitet, ist unsere Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Weitgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber kann sich auf das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften berufen. Ein möglicherweise bestehender Anspruch beschränkt sich, außer im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, auf den Ersatz des Schadens, der am Liefergegenstand selbst entstanden ist, unter Ausschluß jeglicher mittelbarer und Folgeschäden.

Zahlungsbedingung
Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfüllen. Rechnungen über erbrachte Dienstleistungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungen durch Überweisung oder Schecks ist die Zahlungsverpflichtung erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bankkonto gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung können wir Vorauskasse verlangen. Bei Abrufaufträgen wird Ware, die vor dem Abruftag geliefert werden könnte, am Tage der Lieferbereitschaft zu den bestätigten Preisen oder am Abruftag zu den dann gültigen Preisen berechnet. Die Zahlung hierfür hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, daß uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur
Verfügung steht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter dürfen nur geleistet werden, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.

Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat. Bei der Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren, zur Sicherung ans uns ab. Der Käufer hat uns jede Beeinträchtigung unserer Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in vollem Umfang nach, so muß er auf Verlangen die Ware an unser Unternehmen herausgeben, ohne daß wir vom Vertrag zurücktreten.

Unverbindliche Beratung
Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

Urheberrecht
Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung dafür, daß durch die Verwendung der von ihm vorgelegten Originalen oder nach seinen Angaben hergestellten Zeichnungen, Unterlagen etc. nicht Rechte Dritter verletzt werden. Die von uns hergestellten Muster, Skizzen, erstellten Hilfsmittel, Entwürfe etc. bleiben unser Eigentum, insoweit dies nicht gesondert mit dem Auftraggeber vereinbart ist.

Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Reparaturrechnungen sind sofort rein netto fällig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.